28.10.2019

Vergüteter Quereinstieg in Kindergärten wird fortgesetzt

Niedersachsen beschließt die „Richtlinie Qualität in Kitas“

Copyright: Koordinationsstelle "Chance Quereinstieg/Männer in Kitas".

Ab 01.01.2020 können über die sogenannte „Richtlinie Qualität in Kitas“ des Landes Niedersachsen in ausgewählten Kindergärten (Altersgruppe: überwiegend 3 Jahre bis Schuleintritt) dritte Kräfte finanziert werden. Die Beschäftigten werden zu 100% über Gelder des Landes Niedersachsen finanziert. Den teilnehmenden Kindergärten stehen somit zusätzliche Kräfte zur Verfügung, die nicht über eine Anrechnung auf den Personalschlüssel finanziert werden müssen. Die neue Richtlinie gilt bis 31.07.2023 und erweitert die Fördermöglichkeiten der zum Ende dieses Jahres auslaufenden Richtlinie „QuiK“.

Zur Beschäftigung von Quereinsteigenden gibt es jetzt zwei Fördermöglichkeiten: als „Zusatzkraft Ausbildung“ oder als „Zusatzkraft Betreuung“. Außerdem kann der Kindergarten Auszubildenden eine Ausbildungsförderung in Höhe von 150 € monatlich aus dieser Richtlinie gewähren.

Die Richtlinie kann es also auch Personen ohne pädagogischen Berufsabschluss ermöglichen, in ausgewählten förderberechtigten Kindertagesstätten beschäftigt und vergütet zu werden. Eine solche vergütete Tätigkeit kann mit einer tätigkeitsbegleitenden Ausbildung zum*zur Sozialpädagogischen Assistent*in und auch zum*zur Erzieher*in verbunden werden.

Für die „Zusatzkräfte Ausbildung“ gilt:

  • Mindestbeschäftigung von durchschnittlich 15 Wochenstunden.
  • Ziel ist der Abschluss als Sozialpädagogische*r Assistent*in.

Für die „Zusatzkräfte Betreuung“ gilt:

  • Der Stundenumfang ist nicht festgelegt.
  • Möglich ausschließlich für Personen, die mindestens die Aufnahmevoraussetzungen in die „Klasse 2“ der Ausbildung zum*zur Sozialpädagogischen Assistent*in erfüllen, also (Fach-) Abiturient*innen oder Personen mit Mittlerem Bildungsabschluss in Verbindung mit einem fachfremden Berufsabschluss.
  • Für pädagogisch nicht Qualifizierte ist ein 160-stündiger Qualifizierungskurs verpflichtend.
  • Die Tätigkeit kann mit einer tätigkeitsbegleitenden Ausbildung zum*zur Erzieher*in und auch zur Sozialpädagogischen Assistenz verbunden werden.

Kita-Träger können diese Fördergelder ab sofort beantragen. Wo in den einzelnen Regionen Niedersachsens dann Stellen aus¬geschrieben werden, können Interessierte erfahren, wenn sie sich an das örtliche Jugendamt oder die kommunale Verwaltung (Fachbereich Kindertagesstätten) wenden. Die Verwaltungen der Träger können dazu ebenfalls Auskunft geben.

Weiterführende Informationen zu der Richtlinie, siehe:
https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/fruehkindliche-bildung/richtlinie-qualitaet-in-kitas

Weiterführende Informationen zur Suche nach Kindergartenträgern finden Sie in Kapitel 5 unserer Informationszusammenfassung für Niedersachsen, siehe:
https://www.chance-quereinstieg.de/quereinstieg-erzieher-in/niedersachsen/