18.12.2017

Kindergarten und Krippe

"Wird das Land Niedersachsen bei angestrebter Beitragsfreiheit zukünftig 2/3 der Betriebskosten für Kindergärten übernehmen und sich für eine duale Ausbildung der Erzieherinnen einsetzen?"

Alle wichtigen Bildungsaufgaben in Krippe, Kindergarten und Hort werden von den Kommunen mit großem Verantwortungsbewusstsein ortsnah erledigt, da sich insbesondere die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden als familienfreundliche Dienstleister verstehen und ihr Handeln an den Bedürfnissen der Bürger ausrichten.

Jedoch werden die Anforderungen an Krippe und Kindergärten auch durch Inklusion und Integration immer höher, mehr Plätze und erweiterte Betreuungszeiten werden nachgefragt. Die den Gemeinden entstehenden Kosten sind durch die laufenden Betriebskostenzuschüsse des Landes nicht mehr angemessen gedeckt. War der eigentliche Grundkonsens, dass die Betriebskosten zu je einem Drittel durch Eltern, Land und Kommunen zu tragen sind, trägt die kommunale Ebene derzeit oft mehr als die Hälfte. Alle Parteien des Landtages streben Beitragsfreiheit für Kindergärten an. Wir fordern, dass das Land in diesem Falle zwei Drittel der Betriebskosten für Kindergärten übernimmt und damit einen vollen Kostenausgleich auch für künftig entfallende Elternbeiträge sicherstellt.

Zudem ist die Personalgewinnung im Kinderbetreuungsbereich sehr schwierig. Verantwortlich ist hierfür unter anderem die sehr lange und teure Erzieherinnen-Ausbildung. Die niedersächsischen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden wollen die Einführung einer dualen dreijährigen Erzieherinnen-Ausbildung, in der Auszubildende eine Vergütung erhalten, statt die Kosten der Ausbildung tragen zu müssen.

Quelle: Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund
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