03.07.2017

Unterschiede

Was sind die größten Unterschiede zwischen den vergüteten Ausbildungsmodellen?

Copyright: Koordinationsstelle "Chance Quereinstieg/Männer in Kitas".

Die Modelle unterscheiden sich bei den Zulassungsbedingungen, der Vergütung in der Ausbildung, der Anrechnung auf den Personalschlüssel und in der Länge der Ausbildung. Zudem gibt es Unterschiede in der Klassifizierung als Voll- oder Teilzeitschulform.

Zulassungsbedingungen:

Der Zugang zur Ausbildung ist mitunter mit fachfremdem Berufsabschluss und ohne weitere Praxiserfahrungen (in Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein) möglich bis hin zur Notwendigkeit einer vorherigen  einschlägigen Berufsausbildung, beispielsweise Sozialpädagogische Assistenz oder Kinderpflege (in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und in der Regel auch in Thüringen).

Vergütung: 

In Baden-Württemberg (PIA) und Bayern (OptiPrax) wird eine Ausbildungsvergütung in Anlehnung an die Ausbildungsvergütung von Verwaltungsfachangestellten (Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes) empfohlen. In anderen Bundesländern reichen die Empfehlungen von einer Vergütung nach TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst S 2 bis S 4, in Berlin TV-L E 5.  Es liegt jedoch in der Tarifautonomie der Anstellungsträger und dem Verhandlungsgeschick der Interessierten wie die Vergütung letztlich erfolgt.

Anrechnung Personalschlüssel:

Eine Anrechnung ist zwischen maximal 100 Prozent auf den Personalschlüssel in allen drei Ausbildungsjahren in der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung wie beispielsweise in Berlin und  keiner Anrechnung  in der Ausbildung wie etwa in Thüringen möglich. Baden-Württemberg erlaubt in der PIA maximal 40 Prozent. In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Staffelung von 0 Prozent im 1. Jahr, 33 Prozent im 2. Jahr und 50 Prozent im 3. Jahr.

Länge der Ausbildung:

Die Länge der Ausbildung kann für Fachfremde zwischen drei und sieben Jahre betragen, je nach Ausbildungsorganisation und Bundesland.